Die an dem Projekt H2vorOrt beteiligten 33 Partnerunternehmen und der DVGW bekennen sich zu ihrer Verantwortung für die Erreichung der Klimaziele. Sie wollen daher so schnell wie möglich ihre Anstrengungen weiter forcieren, um den Transformations- prozess der Gasverteilnetze so zügig wie möglich voranzubringen. Gemeinschaftlich haben sie daher auch eine Handlungsagenda von acht Punkten formuliert, die am Ende dieses Kapitels konkret ausformuliert ist.
Voraussetzung für die Umsetzung dieser Acht-Punkte-Agenda ist es allerdings, dass in den politischen Legislativ- und Exekutivgremien insbesondere auf Bundesebene zeitnah Entscheidungen und Wei- chenstellungen erfolgen, die den notwendigen Transformations- prozess der Gasverteilnetze erleichtern und damit entscheidend beschleunigen können. Der diesbezügliche Rechtsrahmen ist in vielen Bereichen bislang noch in keiner Weise „H2-ready“ und auch nicht „Energiewende-ready“, wenn es um die Gasverteilnetze geht.
Die 33 Projektpartner von H2vorOrt haben daher gemeinsam mit dem DVGW sechs konkrete Handlungsempfehlungen an die politi- schen Entscheidungsträger formuliert.
5.1 Konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik
Die Projektpartner von H2vorOrt empfehlen den politischen Entscheidungsträgern ...
1. das Ziel der Klimaneutralität sowie ein konkretes Ziel für den Anteil klimaneutraler Gase am Gasmix gesetzlich zu verankern.
Für den Stromsektor existiert im Koalitionsvertrag und im EEG bereits ein konkretes Grünstromziel: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch 65 Prozent betra- gen. Ein Ziel für klimaneutrale Gase sollte ebenfalls politisch definiert und gesetzlich verankert werden. Die Weiterentwick- lung der Gasnetze muss dann an diesem Ziel und dem der Klimaneutralität orientiert werden. Die Investitionen müssen demzufolge danach ausgerichtet werden.
2. die sechs dringlichsten Maßnahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie zur Initiierung von Investitionen in H2Erzeugung und H2Netzinfrastrukturen zeitnah umzusetzen.
Konkret betrifft dies die EEG-Umlagebefreiung von Elektroly- sestrom ab dem 01.01.2021 sowie im Besonderen folgende Maßnahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie:
18: Förderung von hocheffizienten Brennstoffzellenheizgeräten
19: Prüfung der Förderung von H2-ready KWK-Anlagen
20: Erstellen von Handlungsempfehlungen (dedizierte Leitungen, Anpassung/Umrüstung und H2-Readiness), regulatorische Grundlagen für H2-Infrastruktur
21: Verzahnung von Strom-, Wärme- und Gasinfrastrukturen vorantreiben
35: Zusammenarbeit mit Partnerländern einer Wasserstoffallianz
3. auf Basis der existierenden Gasnetzregulierung zeitnah einen regulatorischen Rahmen für die Nutzung von Wasserstoffnetzen zu schaffen.
In diesem Kontext sollte der rechtliche Rahmen derart angepasst werden, dass Investitionen in die H2-Readiness angemessen berücksichtigt werden und bezüglich Effizienz- vergleichen und bei bestehenden Gasnetzstrukturen nicht zu Nachteilen führen. Hierbei ist klarzustellen, dass der beste- hende und bewährte Regulierungsrahmen für Gas zukünftig Wasserstoff vollumfänglich mitberücksichtigt. Frühzeitige Investitionen in die H2-Readiness von Gasverteilnetzen sollten in der Regulatorik vollumfänglich Berücksichtigung finden, um die Transformation des Gasnetzes frühzeitig voranzubringen und ein klares Startsignal zu senden.
4. einen Klimabonus für fortschrittliche Gasendanwender zu schaffen, der den Einsatz klimaneutraler Gase fördert.
Analog zur Mehrfachanrechnung von Ladestrom von Batterie- fahrzeugen in der RED II soll der Bezug von klimaneutralen Gasen für Endanwender in den Gasnetzen doppelt CO2-mindernd auf die CO2-Abgabe gemäß BEHG angerechnet werden. Dieser Mechanismus reizt den Markthochlauf klimaneutraler Gase an und ermöglicht damit zügigen und effektiven Klimaschutz. Dieser Mechanismus soll bis 2030 zeitlich begrenzt werden.
5. einen H2Umstellungsbonus für fortschrittliche Gasendanwender einzuführen, der die Umrüstung von Kundenanlagen auf H2 fördert.
Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in der Gasendkunden- belieferung (BEHG) sollen zukünftig überwiegend für die Dekarbonisierung der Gasversorgung auf Anwenderseite ein-
gesetzt werden. Ein Fonds, der entsprechend über die Erlöse aus der CO2-Bepreisung des nationalen Emissionshandels finanziert werden soll, sollte Gas-Endanwender dabei unterstützen, die komplette Umstellung von gasversorgten Regionen auf Wasserstoff anwenderseitig zu ermöglichen. Konkret sollen kundenseitige Maßnahmen, die die Umstellung von Kundenan- lagen auf eine H2-Versorgung ermöglichen, unterstützt werden.
6. zu eruieren und zu prüfen, ob eine Fondsfinanzierung Hürden bei der Netzertüchtigung beseitigen kann und zudem eine Konjunkturförderung entfaltet.
Die Netzbetreiber müssen Investitionen in die H2-Readiness der Gasverteilnetze und deren Umstellung auf 100 Prozent H2 zeitnah vornehmen können. Hierzu sollte eine angemessene Kapitalausstattung der VNBs für die Umstellungsinvestitionen z. B. über innovative Instrumente der KfW ermöglicht werden.
5.2 Unsere Commitments: Die Gaswirtschaft als Enabler der Energiewende und der Klimaneutralität
Auf Basis der Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen bekennen sich die die 33 Projektpartner von H2vorOrt gemeinsam mit dem DVGW zu folgender Agenda:
Die Projektpartner ...
1. bekennen sich als Infrastrukturbetreiber vor Ort zu regionaler Wertschöpfung und möchten diese dauerhaft ermöglichen und nachhaltig stärken.
2. werden sich ab sofort verstärkt auf den Einbau von H2ready Komponenten fokussieren.
Die Projektpartner beabsichtigen, ab sofort bei Vorliegen der entsprechenden Zertifizierungen und konform mit ihren Planungen nur noch Gasnetzkomponenten zu verbauen, die H2-ready sind. Auf diese Weise erfolgt eine kontinuierliche Ertüchtigung des gesamten Gasverteilnetzes in Deutschland.
3. schaffen über den DVGW in 2021 die technischen Voraussetzungen für die notwendige Infrastruktur transformation.
In 2021 wird der DVGW wesentliche Schlüsselfragen der Genehmigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und des Betriebs von Gasverteilnetzen und Geräten im Kontext Wasser- stoff beantworten. Dies ermöglicht den Start der Planungen und erste Pilotprojekte vor Ort. Zeitgleich wird die umfassende Überarbeitung des gesamten gasfachlichen Regelwerkes in Angriff genommen. Das künftige Regelwerk soll zum einen eine Zielgröße von etwa 20 Volumenprozent Wasserstoff- einspeisung (Beimischung) anpeilen. Damit bald auch ein zu- kunftsweisendes System technischer Regeln für die gesamte Wasserstoff-Prozesskette zur Verfügung steht, soll zum an- deren das bestehende Regelwerk um ein neues Regelwerk für 100 Prozent Wasserstoff ergänzt werden. Um diesen Prozess zügig abzuschließen, stellt der DVGW Ressourcen für die Beschleunigung und Intensivierung der Regelsetzung sicher.
4. initiieren einen „GasnetzgebietsTransformations plan“ (GTP) im DVGW.
Um bundesweit die Energiewende in Bezug auf die tech- nische Transformation der Gasnetze zu Wasserstoff und klimaneutalen Gasen bestmöglich zu unterstützen, wird es erforderlich sein, eine regionale Wasserstoffzielnetzplanung durchzuführen, die konkrete regionale Angebots- und Be- darfsstrukturen erfasst.
Im DVGW wird dafür eine Plattform geschaffen, um die Einzelplanungen der VNBs zu einem Gasnetzgebiets- Transformationsplan (GTP) zu verdichten. Er betrachtet die H2-Readiness, darauf aufbauende technische Umstellungen einzelner Netzabschnitte sowie weitere Konzepte zur Errei- chung der Klimaneutralität. Er ist ein strukturierter und insti- tutionalisierter Prozess zur Entwicklung eines abgestimmten und netzebenenübergreifenden Plans, der als Richtschnur/ Unterstützung bei der technischen Umsetzung dient und als Input in den NEP einfließt.
Dieser „GTP“ entwickelt den bisher statischen Planungsaus- tausch zwischen VNBs und FNBs weiter und initiiert einen aktiven Dialog zwischen VNBs und FNBs. Er führt durch einen bidirektionalen Abgleich der Planungen (GTP und NEP) zu einem ganzheitlichen Netzbild für Wasserstoff. In diesen Prozess werden die verschiedenen Anwendergruppen aktiv mit eingebunden.
5. bekennen sich dazu, bis 2025 bezüglich der Her stellung der H2Readiness Planungen vorzunehmen.
Dies geschieht im kontinuierlichen Austausch mit den vor- und nachgelagerten Netzbetreibern und wichtigen Anwendergruppen und berücksichtigt die anvisierte langfristige klimaneutrale Versorgung (vgl. 7.). Sie fließen in den GTP ein.
6. beabsichtigen, bis 2030 erste mit Wasserstoff betriebene regionale Pilotanwendungen in Verteilnetzen umgesetzt zu haben.
7. werden bis 2040 die Energiewende und die THG Reduktion unter Berücksichtigung der nationalen Dekarbonisierungsziele in ihren Netzabschnitten20 signifikant voranbringen, indem sie
die von ihnen betriebenen Netzabschnitte für die Verteilung von 100 Prozent H2 ertüchtigen
oder
für definierte Netzabschnitte einen detaillierten regionalen Plan zu deren Dekarbonisierung bis 2050 mit auch anderen klimaneutralen Gasen vorlegen. Alternativ kann im Zuge einer integrierten Energiewendeplanung vor Ort eine lokale Dekarbonisierung auch über andere Energieträger erfolgen.
8. werden ab 2050 die Verteilung von sämtlichen klimaneutralen Gasen im Verteilnetz dauerhaft sicherstellen.